Was Sie dazuzahlen,
und warum.
Zu Beginn direkt die gute Nachricht: Ärztlich verordnete physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen sind medizinisch notwendig und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Woraus sich die
Zuzahlung ergibt.
Eine Beteiligung der Patientinnen und Patienten ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie besteht aus zwei Teilen.
Wir dürfen darauf nicht verzichten. Als behandelndes Unternehmen sind wir verpflichtet, die Zuzahlung einzuziehen. Rabatte oder ein Verzicht sind uns nicht gestattet, und die Höhe ist nicht verhandelbar.
Die Zuzahlung wird bei uns über einen Abrechnungsdienstleister in Rechnung gestellt. Alle in einem Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Befreiung von
der Zuzahlung.
Vier Fragen, die uns dazu am häufigsten gestellt werden.
Wo liegt Ihre persönliche Grenze?
Tragen Sie Ihr Bruttoeinkommen im Jahr ein. Gerechnet wird nur auf dieser Seite, nichts wird übertragen oder gespeichert.
Das ist eine erste Orientierung, keine Auskunft Ihrer Kasse. Verbindlich rechnet die Krankenkasse: Sie zieht Freibeträge für Angehörige ab und zählt alle Zuzahlungen Ihres Haushalts im Kalenderjahr zusammen. Fragen Sie dort nach, sobald Sie in die Nähe des Betrages kommen.
Es gibt eine gesetzliche Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens. Sie stellt sicher, dass Sie für alle medizinischen Leistungen zusammen, nicht nur für die Therapie, nicht mehr als diesen Anteil aufwenden müssen. Für chronisch Erkrankte sinkt die Grenze auf ein Prozent.
Wenn Sie sich eine Zuzahlung finanziell nicht leisten können, ist eine Befreiung auch unterhalb dieser Grenze möglich. Stellen Sie dazu einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie befreit sind, legen Sie uns bitte die Befreiungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vor. Die bloße Information, dass Sie befreit sind, reicht leider nicht aus, wir benötigen das Dokument.
Legen Sie uns die Bescheinigung erst vor, wenn die Behandlungsserie bereits begonnen hat, erfolgt eine Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Eine Rückerstattung von uns ist in diesem Fall nicht möglich.
Ist die Behandlung Folge eines privaten oder beruflichen Unfalls, kann eine Unfallversicherung die Kosten übernehmen. Außerdem können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf freiwillige Übernahme der Behandlungskosten stellen.
Sie haben Fragen
dazu?
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Tempelhof unter 030 85 40 71 30, Friedenau unter 030 85 60 52 77.
