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Kosten

Privatversicherte
und Selbstzahler.

Bei uns erwartet Sie ein breites Angebot individueller Therapielösungen, in beiden Praxen und in den von uns betreuten Pflegeeinrichtungen.

Mitarbeiterin der Verwaltung am Schreibtisch

Unsere Preise stehen unten auf dieser Seite. Vor Beginn der Behandlung halten wir sie in der Honorarvereinbarung fest. Sie gelten für alle Privatversicherten, auch für Beihilfeberechtigte, und sind nicht individuell anpassbar.

Unsere Preise
ab 1. Januar 2026.

Für Privatversicherte und Selbstzahler. Der Preis richtet sich nach der Behandlungsdauer.

60,00 €für 30 Minuten Behandlung

80,00 €für 40 Minuten Behandlung

90,00 €für 45 Minuten Behandlung

120,00 €für 60 Minuten Behandlung

Gilt für: Krankengymnastik, Manuelle Therapie, KG zentrale Bewegungsstörung, Manuelle Lymphdrainage, Massage, Wellnessmassage, Bindegewebsmassage, Colonmassage, Beratung sowie Ergotherapie (motorisch-funktionell, psychisch-funktionell, sensomotorisch-perzeptiv, Hirnleistungstraining).

Eine Behandlung dauert immer mindestens 30 Minuten. 10 Minuten (20,00 €) und 20 Minuten (40,00 €) lassen sich nur als Verlängerung dazubuchen.

Weitere Leistungen
LeistungDauerPreis
Hausbesuch oder Heimbesuch30,00 €
Wärmetherapie Fango20 Minuten30,00 €
Eistherapie, Heißluft, Heiße Rolle10 bis 20 Minuten25,00 €
Elektrotherapie15 Minuten10,00 €
Ultraschall10 Minuten15,00 €
Extension20 Minuten30,00 €
Tapen, inklusive Materialin der Behandlung10,00 €
Kompressionsbandage, eine Extremität25,00 €
Kompressionsbandagen, zwei Extremitäten50,00 €
Funktionsanalyse40,00 €
Hygienepauschale1,50 €

Was Sie zur Erstattung
wissen sollten.

Zwischen Heilmittelerbringern und privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe gibt es keine fest ausgehandelten Vergütungssätze. Unsere Preise liegen im unteren Mittel der Spanne, die der für uns maßgebliche Physiotherapieverband und der Ergotherapieverband empfehlen, und orientieren sich an den wirtschaftlichen Notwendigkeiten.

Da Sie den Leistungsumfang mit Ihrer privaten Krankenversicherung selbst bestimmen, kann unser Honorar höher ausfallen als der Betrag, den Ihre Versicherung erstattet. Über den Sätzen der Beihilfe liegt es in der Regel ebenfalls. Bitte informieren Sie sich vorab, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Behandlung erstattet.

Vor Beginn der Behandlung schließen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit den vereinbarten Sätzen einverstanden. Die Behandlung kann erst beginnen, wenn uns die unterschriebene Vereinbarung vorliegt. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Sollte Ihre private Krankenversicherung die Rechnung kürzen oder nicht vollständig erstatten, können Sie die Rechtmäßigkeit durch den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung prüfen lassen. Sie benötigen dafür Ihre Versicherungsunterlagen und die dazugehörigen Rechnungen. Eine solche Prüfung berechtigt jedoch nicht dazu, das Zahlungsziel der Rechnung zu überschreiten.

Preisänderungen behalten wir uns vor. Entscheidend sind immer die in Ihrer Honorarvereinbarung festgehaltenen Sätze sowie die tatsächlich erbrachten Leistungen.

Termin
vereinbaren.

Tempelhof unter 030 85 40 71 30, Friedenau unter 030 85 60 52 77. Oder Sie schreiben uns, wir rufen zurück.